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Wie Erwachsene lernen

Betriebliche Weiter­bildung: Förderung, Arbeitszeit und was Unternehmen wissen sollten

Von Thomas Kohns, Berufspädagoge · 30.09.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Seminar mit einer Referentin vor Teilnehmenden

Weiterbildung kostet Geld und vor allem Zeit. Viele kleine und mittlere Unternehmen wissen nicht, dass der Staat einen Teil davon übernehmen kann. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte. Er ersetzt keine Beratung, und die Einzelheiten ändern sich. Der Stand ist September 2026, die Quellen stehen unten.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Nach § 82 des Dritten Sozialgesetzbuchs kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten fördern. Gefördert werden können die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens ab. Kleine Unternehmen werden am stärksten gefördert.

Der Weg zur geförderten Weiterbildung
Förderung nach § 82 SGB III, vor Beginn klären

Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem:

  • Die Weiterbildung geht über eine kurze Anpassung an den Arbeitsplatz hinaus und hat eine Mindestdauer.
  • Der Träger und die Maßnahme sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen.
  • Der Berufsabschluss liegt eine gewisse Zeit zurück.

Die genauen Bedingungen und Sätze klären Sie am besten direkt mit dem Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit, bevor die Weiterbildung beginnt.

Qualifizierungsgeld

Seit April 2024 gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III. Es richtet sich an Unternehmen im Strukturwandel, in denen ein größerer Teil der Belegschaft neue Fähigkeiten braucht, um die Arbeitsplätze zu sichern. Es ersetzt während der Weiterbildung einen Teil des Lohns.

Arbeitszeit

Ordnet der Arbeitgeber eine Weiterbildung an, ist sie Arbeitszeit und wird vergütet. Das gilt auch für digitale Lerneinheiten, die verpflichtend sind. Wer also eine Lernplattform einführt und die Bearbeitung zur Pflicht macht, muss die Zeit dafür einplanen. Bei freiwilligen Angeboten hängt es von der Vereinbarung ab.

Für neue Mitarbeitende gilt: Verpflichtende Lerninhalte vor dem ersten Arbeitstag sind problematisch. Was vor Arbeitsbeginn angeboten wird, sollte freiwillig sein.

Steuern

Nach § 3 Nr. 19 des Einkommensteuergesetzes sind Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für die Beschäftigten in der Regel steuerfrei, wenn sie die Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Für das Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte nach Landesrecht Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub, meist fünf Tage im Jahr. In Sachsen und Bayern gibt es kein solches Gesetz.

Und Weiter­bildung im eigenen Haus?

Nicht jede Weiterbildung muss ein externer Lehrgang sein. Vieles, was ein Unternehmen braucht, steckt im eigenen Haus: das Wissen der Erfahrenen, die eigenen Abläufe, die eigenen Kunden. Eine Akademie im Unternehmen macht dieses Wissen lernbar und ist für viele Themen der schnellere Weg als ein Seminar von außen. Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt das Schulungskonzept in sechs Schritten.

Häufige Fragen

Wird betriebliche Weiterbildung gefördert?

Ja. Die Agentur für Arbeit kann nach § 82 SGB III Lehrgangskosten und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt übernehmen, abhängig unter anderem von der Größe des Unternehmens. Voraussetzungen sind unter anderem eine Mindestdauer und eine nach AZAV zugelassene Maßnahme. Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur.

Ist Weiterbildung Arbeitszeit?

Verpflichtende Weiterbildungen, die der Arbeitgeber anordnet, sind Arbeitszeit und werden vergütet. Bei freiwilligen Weiterbildungen hängt es von der Vereinbarung ab.

Gibt es in Sachsen Bildungsurlaub?

Nein. Sachsen und Bayern haben kein Bildungsurlaubsgesetz. In den übrigen Bundesländern gibt es Ansprüche nach Landesrecht, meist fünf Tage im Jahr.

Quellen