Wer eine Lernplattform sucht, findet Vergleichslisten mit Hunderten von Funktionen. Gamification, Zertifikate, Integrationen, KI-Assistenten. Die Listen helfen wenig, denn die meisten Plattformen scheitern an etwas anderem: Es steht zu wenig drin, und das Wenige wird nicht gefunden.
Diese Prüfliste ordnet nach dem, was im Alltag den Unterschied macht. Anbieter nennen wir bewusst nicht.
1. Die Inhalte
Die wichtigste Frage steht vor der Wahl: Was soll auf der Plattform stehen, und wer schreibt es? Eine Plattform ohne Inhalte ist eine leere Bibliothek. Viele Unternehmen kaufen zuerst das System und merken dann, dass die eigentliche Arbeit der Aufbau ist.
Prüfen Sie: Gibt es einen Plan, welche Inhalte in den ersten drei Monaten entstehen? Wer bekommt dafür Zeit? Oder gehört der Aufbau zum Angebot dazu?
2. Das Telefon
In vielen Unternehmen sitzt nur ein Teil der Belegschaft am Schreibtisch. Gelernt wird in der Pause, unterwegs, in der Halle. Prüfen Sie die Plattform deshalb auf dem Telefon, nicht in der Vorführung am großen Bildschirm.
3. Die Anmeldung
Jede Hürde vor dem ersten Inhalt kostet Teilnehmende. Wie kommt jemand hinein? Braucht er ein Passwort, das er nach drei Wochen vergessen hat? Muss er eine App installieren?
4. Die Suche
Eine Plattform wird zum Nachschlagen benutzt, wenn die Suche findet, was man braucht. Prüfen Sie mit echten Begriffen aus Ihrem Alltag, auch mit Wortteilen. Findet die Suche auch, was in Videos gesagt wird?
5. Die Pflege
Wie aufwendig ist es, einen Satz zu ändern? Wenn dafür eine Schulung im Autorenwerkzeug nötig ist, wird es nicht passieren. Und: Wie erfährt die Redaktion, dass etwas veraltet ist?
6. Datenschutz und Mitbestimmung
- Auftragsverarbeitung: Mit dem Anbieter braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Fragen Sie, wo die Server stehen.
- Datensparsamkeit: Welche Lerndaten werden gespeichert? Sekundengenaue Verweildauern braucht kaum jemand, sie machen nur Ärger.
- Betriebsrat: Gibt es einen, ist die Einführung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig, sobald die Plattform personenbezogen speichert, wer was gelernt hat. Üblich ist eine Betriebsvereinbarung. Beziehen Sie den Betriebsrat früh ein, das spart Zeit.
7. Die Kosten über drei Jahre
Lizenzen je Person, Einrichtung, Aufbau der Inhalte, Pflege, Betreuung. Rechnen Sie über drei Jahre und mit den Inhalten, nicht nur mit der Lizenz.
Was oft überschätzt wird
- Punkte, Abzeichen, Ranglisten. Erwachsene lernen selten für Sternchen, und eine Rangliste zeigt vor allem, wer am schnellsten klickt.
- Eingekaufte Standardkurse. Sie füllen die Plattform schnell, haben aber mit Ihrem Unternehmen wenig zu tun. Gesucht wird in der Regel das eigene Wissen.
- Viele Funktionen. Jede Funktion, die niemand braucht, macht die Bedienung schwerer.
Die Frage nach der Plattform ist der fünfte Schritt im Schulungskonzept, nicht der erste.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lernplattform und LMS?
Im Alltag werden beide Begriffe gleich verwendet. Ein Learning Management System betont die Verwaltung von Kursen, Teilnehmenden und Nachweisen, eine Lernplattform eher den Ort, an dem gelernt wird.
Ist die Einführung einer Lernplattform mitbestimmungspflichtig?
Wenn ein Betriebsrat besteht und die Plattform personenbezogen speichert, wer was gelernt hat, ja. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG reicht die Eignung zur Überwachung. Für die betriebliche Bildung gilt zudem § 98 BetrVG.
Quellen
- § 87 Betriebsverfassungsgesetz, gesetze-im-internet.de
- § 98 Betriebsverfassungsgesetz, gesetze-im-internet.de
- Art. 28 DSGVO, Auftragsverarbeiter, eur-lex.europa.eu



